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MedienmitteilungVeröffentlicht am 19. November 2025

Bundesrat legt unveränderte Drittstaatenkontingente für 2026 fest

Bern, 19.11.2025 — Die Schweizer Wirtschaft soll weiterhin die von ihr benötigten, qualifizierten Fachkräfte rekrutieren können. An seiner Sitzung vom 19. November 2025 hat der Bundesrat deshalb unveränderte Kontingente für erwerbstätige Drittstaatsangehörige, Dienstleistungserbringende aus der EU/EFTA und Staatsangehörige aus dem Vereinigten Königreich (UK) für das Jahr 2026 beschlossen. Die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) wird entsprechend angepasst und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Im Jahr 2026 können, wie schon 2025, maximal 8500 qualifizierte Erwerbstätige sowie Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten rekrutiert werden. Es stehen dafür 4'500 Aufenthaltsbewilligungen B und 4000 Kurzaufenthaltsbewilligungen L zur Verfügung. Die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringende aus EU/EFTA-Staaten mit einer Einsatzdauer von mehr als 120 Tagen pro Jahr bleiben ebenfalls unverändert. Es können bis zu 3500 Bewilligungen erteilt werden, davon 3000 Kurzaufenthaltsbewilligungen L und 500 Aufenthaltsbewilligungen B. Für das Vereinigte Königreich (UK) stehen 3500 Bewilligungen für Erwerbstätige zur Verfügung: 2100 Aufenthaltsbewilligungen B und 1400 Kurzaufenthaltsbewilligungen L.

Kontingente werden nicht ausgeschöpft

In den letzten Jahren wurden die Kontingente jeweils nicht vollständig ausgeschöpft. Per 31. Dezember 2024 haben die Unternehmen 74 Prozent der verfügbaren Drittstaatenkontingente (L und B) für 2024 genutzt. Die Kontingentseinheiten für Dienstleistungserbringende aus der EU/EFTA wurden zu 50 Prozent (L und B) beansprucht. Bei den separaten UK-Kontingenten, welche nach dem EU-Austritt des UK übergangsweise eingesetzt wurden, resultierte eine Ausschöpfung von 21 Prozent (L und B).

Bis Ende September 2025 haben die Kantone rund 52 Prozent der verfügbaren Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten (L und B) respektive 38 Prozent der Höchstzahlen für Dienstleistungserbringende aus EU/EFTA-Staaten (L und B) beansprucht. Die separaten Höchstzahlen für erwerbstätige UK-Staatsangehörige wurden, wie bereits in der Vergangenheit, nur mässig nachgefragt. Die Ausschöpfung betrug Ende September 17 Prozent (L und B).

Auf Arbeitsmarktsituation und Fachkräftemangel abgestimmt

Unternehmen in der Schweiz haben die Möglichkeit, ihre offenen Stellen mit Arbeitnehmenden aus Nicht-EU/EFTA-Staaten zu besetzen, sofern sie nachweisen können, dass die Rekrutierungsbemühungen für die Anstellung von inländischen oder EU/EFTA-Fachkräften erfolglos waren. Bewilligungen können im Rahmen der Höchstzahlen erteilt werden, die der Bundesrat jedes Jahr unter Berücksichtigung des wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Umfelds und des Bedarfs der Kantone und Unternehmen für das Folgejahr festlegt.

Mit der unveränderten Weiterführung der Kontingentszahlen für das kommende Jahr stellt der Bundesrat die Planungssicherheit für Schweizer Unternehmen im Hinblick auf die Unsicherheiten im Zusammenhang mit der US-Zollpolitik und deren Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft sowie auf die immer noch vergleichsweise tiefe Arbeitslosenquote und den Fachkräftebedarf sicher. Der Bundesrat stützt seinen Entscheid unter anderem auf die Anhörung der Kantone und Sozialpartner, auf die aktuellen Zuwanderungszahlen und Konjunkturprognosen sowie auf die Kontingentsausschöpfung der Vorjahre. Das separate UK-Kontingent wird ein weiteres Jahr fortgeführt.

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