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MedienmitteilungVeröffentlicht am 25. Juni 2025

Bericht des Bundesrates über die Aktivitäten der schweizerischen Migrationsaussenpolitik 2024

Bern, 25.06.2025 — Im Jahr 2024 haben Zwangsvertreibungen weltweit einen neuen Rekordwert erreicht. Die Schweiz setzte ihre Schwerpunkte weiterhin auf den Schutz der Vertriebenen in den Herkunfts- und Transitstaaten, die Unterstützung der Erstaufnahmestaaten, die Eindämmung der irregulären Migration und die Rückkehr nicht schutzbedürftiger Personen. Dies ergibt sich aus dem Jahresbericht zur schweizerischen Migrationsaussenpolitik, den der Bundesrat am 25. Juni 2025 gutgeheissen hat.

Nach Angaben des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) waren im Jahr 2024 über 120 Millionen Menschen auf der Flucht oder wurden vertrieben, so viele wie noch nie. Davon sind mehr als 71 Millionen Binnenvertriebene. Zur Krise in Syrien, die nach wie vor die wichtigste Fluchtursache darstellt, kam eine Intensivierung der bewaffneten Konflikte im Sudan, in der Demokratischen Republik Kongo, in Myanmar, im Gazastreifen und in der Ukraine hinzu. Menschenrechtsverletzungen, prekäre wirtschaftliche Verhältnisse, wachsende Ungleichheit und ein begrenzter Zugang zu regulären Migrationswegen für Drittstaatsangehörige trugen ebenfalls zur anhaltend hohen Zahl von irregulären Einreisen und Asylgesuchen in Europa und in der Schweiz bei.

Trotz der rückläufigen Asylgesuche – im Jahr 2024 wurden in der Schweiz 27 740 Gesuche gestellt, 8,2 Prozent weniger als im Vorjahr – bleiben die Herausforderungen in Bezug auf die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden gross. Zudem beschloss der Bundesrat, den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine bis März 2026 zu verlängern. Ende 2024 lebten noch 67 700 Personen mit aktivem Status S in der Schweiz. Vor diesem Hintergrund blieben die Einreisen im Rahmen des Schweizer Resettlement-Programms im Berichtsjahr ausgesetzt.

Angesichts der zahlreichen humanitären Krisen und der anhaltenden bewaffneten Konflikte bildete die internationale Zusammenarbeit weiterhin ein zentrales Element der schweizerischen Migrationsaussenpolitik, sei es in Form von humanitärer Hilfe oder Entwicklungszusammenarbeit. Dieses Engagement ist eine wesentliche Voraussetzung, um Perspektiven in den Partnerländern zu bieten und eine reguläre, sichere und entwicklungsfördernde Migration für alle zu begünstigen.

Der EU-Pakt als Meilenstein

Die Verabschiedung des Europäischen Migrations- und Asylpakts (EU-Pakt) durch den Rat der EU und das Europäische Parlament im Mai 2024 ist ein bedeutender Meilenstein. Die Schweiz unterstützt die wichtigsten Ziele dieser Reform, die das europäische Asyl- und Migrationssystem insgesamt stärken soll. Die entsprechenden Weiterentwicklungen der Schengen/Dublin-Systeme wurden der Schweiz im Mai 2024 notifiziert und müssen bis Mitte 2026 umgesetzt werden.

Im Rahmen verschiedener Projekte unterstützte die Schweiz im Berichtsjahr auch Staaten, die an der EU-Aussengrenze besonders unter Druck stehen oder die durch die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine stark gefordert sind.

Bilaterale Zusammenarbeit und multilaterales Engagement

Ausserhalb des Schengen-Raums hat die Schweiz im vergangenen Jahr ihre Zusammenarbeit mit mehreren Staaten an den für die Schweiz wichtigsten Migrationsrouten intensiviert, indem die bilateralen Migrationsdialoge verstärkt wurden. Dies hat insbesondere zum Abschluss eines neuen Migrationsabkommens mit Irak sowie zu einer engeren Zusammenarbeit mit Georgien und Marokko geführt. In diesen beiden Ländern werden künftig zwei Migrationsattachés vor Ort die bilateralen Beziehungen stärken. Die Zusammenarbeit im Rückkehrbereich entwickelte sich ebenfalls positiv, insbesondere mit Äthiopien: Nachdem die Rückübernahme von äthiopischen Staatsangehörigen in sämtlichen europäischen Staaten eine Weile ausgesetzt war, wurden die entsprechenden Verfahren wieder aufgenommen. Auch Rückführungen von afghanischen Staatsangehörigen, die schwere Straftaten begangen haben, sind nun wieder möglich.

Neben diesen bilateralen Bemühungen hat die Schweiz mehrere Projekte finanziert, die von internationalen Organisationen wie dem UNHCR oder der Internationalen Organisation für Migration (IOM) umgesetzt werden. Sie hat sich auch an regionalen Prozessen zur Migrationssteuerung beteiligt. Im Rahmen des Rabat-Prozesses (Euro-Afrikanischer Dialog zu Migration und Entwicklung) war die Schweiz eine treibende Kraft bei der Förderung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Fällen vermisster Migrantinnen und Migranten. Sie nahm ausserdem an Verhandlungen teil, die im November 2024 zur Verabschiedung des neuen Aktionsplans des Budapester Prozesses (interregionaler Dialog zur Migration entlang der Seidenstrasse) für den Zeitraum 2025–2030 führten. Zudem machte sich die Schweiz an die Umsetzung der beim Globalen Flüchtlingsforum 2023 eingegangenen Verpflichtungen.

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