SECO: Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo
Bern, 15.1.2025 - Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 14. Januar 2025 Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo geändert. Dabei wurden die Einträge von vier natürlichen Personen geändert. Die Änderungen treten am 15. Januar 2025 um 18:00 Uhr in Kraft.