Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 3. Februar 2025

Verkürzte Voranmeldefrist beim Vollzug der flankierenden Massnahmen: Ergebnisse regionales Pilotprojekt

Bern, 3.2.2025 - Im Raum Basel wurde zwischen August und Oktober 2024 ein Pilotprojekt mit ausgewählten Vollzugsorganen im Bereich der flankierenden Massnahmen (FlaM) durchgeführt. Dabei wurde getestet, ob auch mit einer verkürzten Voranmeldefrist die Kontrollen in der gleichen Qualität durchgeführt werden können. Das Pilotprojekt zeigt auf, dass die FlaM-Kontrollen zwar grundsätzlich möglich sind, die Vollzugsorganisation und die IT-Systeme aber an die verkürzte Voranmeldefrist angepasst werden müssen