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Veröffentlicht am 10. März 2023

Sanktionen gegenüber Syrien: Schweiz übernimmt befristete humanitäre Ausnahme der EU

Bern, 10.3.2023 - Am 10. März 2023 hat der Bundesrat die befristete Änderung der Europäischen Union (EU) an ihren Sanktionen gegenüber Syrien übernommen, um die rasche Bereitstellung von humanitärer Hilfe zu erleichtern. Die geänderte Verordnung tritt am 10. März 2023 um 18 Uhr in Kraft und gilt für eine Dauer von sechs Monaten.