1950–1959

Im Zuge der Dekolonialisierung sind neue Staaten entstanden, deren wirtschaftliche Unterstützung international zum Thema wird.

Auch die Schweiz will nicht abseits stehen und beteiligt sich 1951 mit einem Beitrag von einer Million Franken am ersten technischen Hilfsprogramm der Vereinten Nationen. Parallel dazu werden einige hunderttausend Franken bereit gestellt, um Expertenmissionen und Stipendien zugunsten «wirtschaftlich zurückgebliebener» Länder zu finanzieren. Für diese bilaterale technische Hilfe ist das damalige Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit zuständig (BIGA, später BWA, heute im SECO).

Eine eidgenössiche Koordinationskommission - bestehend aus Vertretern der Verwaltung, der Wissenschaft und der Wirtschaft – setzt die Politik fest und überwacht deren Umsetzung. Diese erfolgt in enger Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen, darunter die Handelsabteilung (später BAWI, heute im SECO), den eidgenössischen technischen Hochschulen und den Wirtschaftsverbänden.

Neben universeller Solidarität und humanitären Beweggründen werden auch wirtschaftspolitische Argumente und die marktwirtschaftliche Ausrichtung der Hilfe geltend gemacht. Die öffentliche Unterstützung ist bewusst bescheiden gehalten: sie soll privatwirtschaftliche Initiativen ergänzen und deren Chancen im Ausland erhöhen bzw. die damit verbundenen Risiken absichern. 1955 übernimmt das BIGA den Vorsitz der Koordinationskommission.


Auch wirtschaftlich gesehen hat die Schweiz [...] ein starkes Interesse, die Produktivität der menschlichen Arbeitskraft in den unterentwickelten Gebieten heben zu helfen. Jeder Schritt in dieser Richtung bedeutet erhöhte Kaufkraft von Millionen von Konsumenten und damit neue Märkte für die Produkte unserer so stark vom Welthandel abhängigen Volkswirtschaft.

Friedrich Traugott Wahlen, damals Direktor der Abteilung für Landwirtschaft, später Bundesrat (in einer Ansprache an den Jubiläumsfeiern der ETH in Zürich, 1950)


Letzte Änderung 15.11.2017

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