1980–1989

Zu Beginn des Jahrzehnts übersteigen in vielen Entwicklungsländern die Schuldendienstzahlungen die Neukredite, während in den Industrieländern die Absatzmöglichkeiten rezessionsbedingt einbrechen. Akute Zahlungsbilanz- und Verschuldungskrisen und damit eine reale Abnahme des pro-Kopf-Einkommens sind die Folgen. Strukturanpassungen, d.h. die Kürzung der Staatsausgaben und Liberalisierung von Wirtschaftspolitiken sollen die Schuldenkrise überwinden.

1986 legt der Bundesrat dem Schweizer Parlament die dritte Botschaft über die Weiterführung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen vor. Diese widmet sich am Beispiel des Handels ausführlich dem Thema der Interdependenz zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. Bevorzugte Instrumente bleiben Mischkredite, Zahlungsbilanzhilfe, Rohstoff- und Handelsförderung sowie Aktionen zur Unterstützung des Einsatzes privatwirtschaftlicher Mittel für die Industrialisierung. Diese werden einzeln oder in Verbindung miteinander eingesetzt. Fast zwei Drittel der Mittel sind für Mischkredite reserviert, die in Energie-, Telekom- und Industrieprojekte investiert werden. Die Richtgrösse für die obere Grenze der möglichen Empfängerländer wird von 1000 auf 1430 Dollar Einkommen pro Kopf der Bevölkerung angehoben.

Die frühe Beteiligung an der Projektausarbeitung, unter anderem mittels technischer Missionen, engem Kontakt mit den Empfängerländern sowie der schweizerischen Industrie soll die Qualität der Projekte sichern. Erstmals evaluieren verwaltungsexterne Berater auch ausgewählte Projekte anhand von Feldstudien oder Schreibtisch-Recherchen. Solche Bestandesaufnahmen zur Zielereichung dienen dazu, Lehren für die künftige Gestaltung von Vorhaben zu ziehen.

Ende 1989 fällt die Berliner Mauer und der Bundesrat beantragt einen Rahmenkredit von 250 Millionen Franken zur Finanzierung von Soforthilfsmassnahmen zugunsten osteuropäischer Staaten.


Viele Entwicklungsländer begegnen weiterhin grossen [...] Problemen. Unter dem Eindruck dieser Schwierigkeiten zeichen sich heute in vielen Entwicklungsländern Reformbestrebungen ab. Ohne aktive und verstärkte Unterstützung durch die internationale Staatengemeinschaft werden die Durchführung und der Erfolg dieser notwendigen Reformbemühungen [...] in Frage gestellt. Es gilt deshalb, diese Eigenanstrengungen, die während der Anpassungzseit hohe wirtschaftliche und soziale Kosten verursachen, mit verbesserten Rahmenbedingungen zu begünstigen und mit finanziellen Massnahmen direkt zu unterstützen.

Botschaft über die Weiterführung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen vom 19. Februar 1986


Letzte Änderung 30.10.2020

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