Staatsvertrag mit der Ukraine
Bern, 25.06.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 das Abkommen zwischen der Schweiz und der Ukraine betreffend die Zusammenarbeit beim Wiederaufbau der Ukraine gutgeheissen. Dieser Staatsvertrag bildet im Prozess des Wiederaufbaus der Ukraine die rechtliche Grundlage für eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Schweizer Privatsektor. Der Staatsvertrag wird an der Ukraine Recovery Conference 2025 in Rom unterzeichnet. Danach geht der Abkommenstext in die Vernehmlassung und zur Genehmigung ins Parlament.
Die Herausforderungen beim Wiederaufbau der Ukraine sind riesig. Deshalb hatte der Bundesrat im Sommer 2024 verschiedene Massnahmen zum verstärkten Einbezug des Schweizer Privatsektors erarbeitet, als Ergänzung zur humanitären Hilfe und den Projekten der klassischen internationalen Zusammenarbeit (IZA) in der Ukraine. Derzeit beschränkt sich die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor auf solche Schweizer Unternehmen, die bereits in der Ukraine niedergelassen sind. Eine verstärkte Zusammenarbeit mit Schweizer Unternehmen, die noch nicht in der Ukraine tätig sind, erfordert eine neue rechtliche Grundlage. Diese schafft der Bundesrat durch den heute genehmigten Staatsvertrag.
Das Abkommen ermöglicht der Ukraine, in Form einer nicht-rückzahlbaren Finanzhilfe, Güter und Dienstleistungen von Schweizer Unternehmen für Wiederaufbauprojekte zu erwerben. Die Unterstützung soll primär in Sektoren erfolgen, die für die Ukraine prioritär sind, in denen die IZA der Schweiz in der Ukraine bereits tätig ist und in denen die Schweiz wettbewerbsfähig ist. Dies sind zum Beispiel Energie, Transport und Mobilität, Maschinenausrüstung, Bauwesen, Wasser sowie Katastrophenschutz und -vorsorge. Der Staatsvertrag legt fest, dass die Ukraine bei der Identifikation der Projekte eine entscheidende Rolle spielt: Sie definiert ihren Wiederaufbaubedarf und übermittelt dazu eine Liste benötigter Güter und Dienstleistungen aus der Schweiz. Diese werden unter Anwendung des öffentlichen Beschaffungsrechts der Schweiz beschafft.
Unterzeichnung an der Ukraine Recovery Conference
Der Staatsvertrag unterstreicht das langfristige Engagement der Schweiz für den Wiederaufbau der Ukraine. Der Delegierte des Bundesrates für die Ukraine, Jacques Gerber, wird den Staatsvertrag gemeinsam mit Julija Swyrydenko, erste stellvertretende Premierministerin sowie Ministerin für Wirtschaft der Ukraine, am Rande der vierten Ukraine Recovery Conference unterzeichnen. Diese findet am 10. und 11. Juli 2025 in Rom statt. Die hochrangige Konferenzserie wurde angesichts des Ausbruchs des Krieges gegen die Ukraine 2022 in Lugano lanciert und ist der raschen Erholung und dem langfristigen Wiederaufbau der Ukraine gewidmet.
Im Anschluss an die Unterzeichnung des Staatsvertrags wird der Bundesrat ein Vernehmlassungsverfahren durchführen und der Bundesversammlung die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens vorlegen.
Länderprogramms 2025–28 für die Ukraine
Am 12. Februar 2025 hatte der Bundesrat das Länderprogramm 2025–28 für die Ukraine verabschiedet. Dieses bildet den Auftakt eines zwölfjährigen Unterstützungsprozesses des Bundes für Wiederaufbau, Reformen und nachhaltige Entwicklung in der Ukraine. Die Schwerpunkte des Länderprogramms sind Schutz der Zivilbevölkerung, Frieden, wirtschaftliche Erholung und Stärkung der Institutionen. Dafür sind bis 2028 1,5 Milliarden Franken aus dem Budget der internationalen Zusammenarbeit vorgesehen. Ein Drittel, 500 Millionen Franken, werden bereitgestellt, um den Schweizer Privatsektor stärker in den Wiederaufbau der Ukraine einzubinden.
Weblinks:
Zusammenarbeit mit dem Schweizer Privatsektor zur Unterstützung der Ukraine